Vorteile der Photovoltaik-Förderung: Nachhaltige Energie und finanzielle Entlastung

ISO 9001 - TÜV Siegel
KLIMAWIN Auszeichnung

Vorteile der Photovoltaik-Förderung: Nachhaltige Energie und finanzielle Entlastung

Profitieren Sie jetzt von den Vorteilen der Photovoltaik-Förderung – der Gesetzgeber hat verschiedene Entlastungen für Käufer und Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen beschlossen, mit denen es Privathaushalten erleichtert wird, auf Solartechnik zur Stromerzeugung umzusteigen.   

Photovoltaik-Förderung 2023 – profitieren Sie mehrfach:

  • Wegfall der Mehrwertsteuer für PV-Anlagen und Komponenten
  • Wegfall der Mehrwertsteuer für Handwerksleistungen
  • Wegfall der Einkommenssteuer auf Erträge der PV-Anlage
  • Wegfall der Drosselung bei der Einspeisung ins Stromnetz
  • Höhere Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom
  • Vergabe zinsgünstiger KfW-Kredite und Zuschüsse

Mit einer Photovoltaikanlage machen Sie sich unabhängig von den Stromkonzernen und den ständigen Preiserhöhungen: Sie können dank leistungsstarker Stromspeicher fast Ihren gesamten Strombedarf mit dem selbstproduzierten Sonnenstrom decken und somit bis zu 80 Prozent an Energiekosten einsparen. Einen noch größeren Effekt erreichen Sie, wenn auch die Wärmepumpe Ihrer Heizung und die Wallbox Ihres Elektroautos mit Strom aus der PV-Anlage betrieben werden.

Darüber hinaus werden Sie unabhängig davon, dass der Netzbetreiber Ihren Strom liefert. Die Gefahr netzbedingter Stromausfälle und Blackouts wächst – es macht also Sinn, sich davor zu schützen und den Strom selbst zu produzieren.

Um diese Vorteile nutzen zu können, müssen Sie allerdings zunächst investieren. Da der Einbau einer Photovoltaikanlage jedoch einen Beitrag zur Energiewende darstellt, hat der Gesetzgeber einer Reihe von Erleichterungen beschlossen. Hier erfahren Sie, welche Vorteile mit der Förderung von Photovoltaik verbunden sind. Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten außerdem im Rahmen einer persönlichen Beratung ausführlich vor.

Steuervorteile beim Kauf einer PV-Anlage nutzen

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage sowie ihrer wesentlichen Bestandteile wie Stromspeicher. Die Montagekosten werden ebenfalls ohne Mehrwertsteuer berechnet. Sie sparen damit 19 Prozent des Anschaffungs- und Montagepreises.

Diese Regelung gilt für PV-Anlagen mit einer Kapazität von maximal 30 kWp. Für Solaranalgen dieser Größenordnung gilt darüber hinaus, dass keine Einkommenssteuern berechnet werden, wenn Sie mit Ihrer PV-Anlage Einkünfte erzielen. Auch der Eigenverbrauch wird nicht mehr besteuert. Mit dieser Maßnahme hat der Gesetzgeber nicht nur einen weiteren finanziellen Anreiz geschaffen, sondern zudem bürokratische Hürden beseitigt. Es ist nicht mehr zwingend notwendig, einen Einspeisevertrag abzuschließen.

Des Weiteren entfällt für Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität bis zu 25 kWp die sogenannte 70-Prozent-Grenze. Das bedeutet, dass Sie nun ohne Einschränkungen Ihren Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen können und dafür eine Vergütung erhalten. Die verbesserten Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Rentabilität von PV-Anlagen erheblich steigt und die Amortisationsdauer sinkt.

PV-Anlage mit zinsgünstigen KfW-Krediten finanzieren

Der Einbau einer Photovoltaikanlage ist eine bewährte Methode, um die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern. Um Ihnen bei dieser Investition finanziell entgegenzukommen, bietet die KfW-Bank zinsgünstige Kredite an. Dabei stehen Ihnen insgesamt sechs verschiedene Laufzeit-Modelle zur Auswahl, jeweils mit individuellen Konditionen.

Zusätzlich können Sie über die Landesförderinstitute der Bundesländer Zuschüsse beantragen. Wenden Sie sich einfach an unsere Photovoltaik-Experten, die Sie umfassend über aktuelle Förderprogramme informieren und Sie außerdem dabei unterstützen, den Förderantrag zu stellen. Es ist möglich, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren und von Zulagen, Krediten und Zuschüssen zu profitieren. Nähere Informationen erhalten Sie auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Beachten Sie, dass der Förderantrag vor Beginn des Projekts eingereicht werden muss, denn eine nachträgliche Bewilligung von Förderkrediten und Zuschüssen ist nicht möglich.

Nach oben scrollen